Mitgliedsbeitrag & Beitragsstaffel
Transparente, sozial gestaffelte Jahresbeiträge ohne versteckte Zusatzkosten bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.
Der Mitgliedsbeitrag bei der VLH richtet sich sozial gestaffelt nach Ihren gesamten Bruttoeinnahmen des Steuerjahres. In der nachstehenden Tabelle finden Sie die offizielle Beitragsstaffel. Die genaue Einstufung obliegt der Prüfung vor Ort.
Aufnahmegebühr: Bei Neueintritt in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 Euro (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) erhoben. Danach fällt nur noch der jährliche Mitgliedsbeitrag an.
Offizielle Beitragsstaffel (gültig ab 01.01.2025)
| Beitragsstufe | Beitragsbemessungsgrundlage (Einnahmen) | Jahresbeitrag (inkl. MwSt.) |
|---|---|---|
| Stufe 1 | bis 10.000 € | 39,00 € |
| Stufe 2 | 10.001 - 15.000 € | 79,00 € |
| Stufe 3 | 15.001 - 20.000 € | 109,00 € |
| Stufe 4 | 20.001 - 30.000 € | 130,00 € |
| Stufe 5 | 30.001 - 40.000 € | 159,00 € |
| Stufe 6 | 40.001 - 50.000 € | 185,00 € |
| Stufe 7 | 50.001 - 60.000 € | 215,00 € |
| Stufe 8 | 60.001 - 70.000 € | 229,00 € |
| Stufe 9 | 70.001 - 80.000 € | 245,00 € |
| Stufe 10 | 80.001 - 90.000 € | 285,00 € |
| Stufe 11 | 90.001 - 100.000 € | 340,00 € |
| Stufe 12 | über 100.000 € | 399,00 € |
Wichtiger Hinweis: Anpassung der Beitragsstufen bei Vermietung & Grundbesitz
Für Angestellte und Rentner mit regulären Einkünften gilt die oben aufgeführte Beitragsstaffel. Gemäß Abschnitt C der offiziellen Beitragsordnung erhöhen bestimmte zusätzliche Faktoren den Mitgliedsbeitrag (um maximal vier Stufen):
- Erhöhung um eine Stufe bei Eigentum von Grund und Boden, Gebäuden oder Gebäudeanteilen.
- Erhöhung um eine Stufe bei Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke.
- Erhöhung um drei Stufen bei Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke oder Grundstücksteilen.
Hinweis zu gewerblichen Einkünften: Lohnsteuerhilfevereine verfügen nach § 4 Nr. 11 StBerG über eine gesetzlich eingeschränkte Beratungsbefugnis. Selbstständige mit gewerblichen Einkünften (Gewerbebetrieb) dürfen wir von Gesetzes wegen nicht beraten. Private Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden bis 30 kWp sind steuerbefreit und fallen unter unsere Beratungsbefugnis.
Offizielle Downloads
Hier können Sie die aktuellen Dokumente der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. direkt als PDF-Datei herunterladen: