Beratungsstelle Frankfurt Westend · Leiter: David Jeitner (Rechtsanwalt)

Mitgliedsbeitrag & Beitragsstaffel

Transparente, sozial gestaffelte Jahresbeiträge ohne versteckte Zusatzkosten bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.

Der Mitgliedsbeitrag bei der VLH richtet sich sozial gestaffelt nach Ihren gesamten Bruttoeinnahmen des Steuerjahres. In der nachstehenden Tabelle finden Sie die offizielle Beitragsstaffel. Die genaue Einstufung obliegt der Prüfung vor Ort.

Aufnahmegebühr: Bei Neueintritt in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 Euro (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) erhoben. Danach fällt nur noch der jährliche Mitgliedsbeitrag an.

Offizielle Beitragsstaffel (gültig ab 01.01.2025)

Beitragsstufe Beitragsbemessungsgrundlage (Einnahmen) Jahresbeitrag (inkl. MwSt.)
Stufe 1bis 10.000 €39,00 €
Stufe 210.001 - 15.000 €79,00 €
Stufe 315.001 - 20.000 €109,00 €
Stufe 420.001 - 30.000 €130,00 €
Stufe 530.001 - 40.000 €159,00 €
Stufe 640.001 - 50.000 €185,00 €
Stufe 750.001 - 60.000 €215,00 €
Stufe 860.001 - 70.000 €229,00 €
Stufe 970.001 - 80.000 €245,00 €
Stufe 1080.001 - 90.000 €285,00 €
Stufe 1190.001 - 100.000 €340,00 €
Stufe 12über 100.000 €399,00 €

Wichtiger Hinweis: Anpassung der Beitragsstufen bei Vermietung & Grundbesitz

Für Angestellte und Rentner mit regulären Einkünften gilt die oben aufgeführte Beitragsstaffel. Gemäß Abschnitt C der offiziellen Beitragsordnung erhöhen bestimmte zusätzliche Faktoren den Mitgliedsbeitrag (um maximal vier Stufen):

  • Erhöhung um eine Stufe bei Eigentum von Grund und Boden, Gebäuden oder Gebäudeanteilen.
  • Erhöhung um eine Stufe bei Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke.
  • Erhöhung um drei Stufen bei Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke oder Grundstücksteilen.

Hinweis zu gewerblichen Einkünften: Lohnsteuerhilfevereine verfügen nach § 4 Nr. 11 StBerG über eine gesetzlich eingeschränkte Beratungsbefugnis. Selbstständige mit gewerblichen Einkünften (Gewerbebetrieb) dürfen wir von Gesetzes wegen nicht beraten. Private Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden bis 30 kWp sind steuerbefreit und fallen unter unsere Beratungsbefugnis.

Offizielle Downloads

Hier können Sie die aktuellen Dokumente der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. direkt als PDF-Datei herunterladen:

Offizielle Beitragsordnung der VLH (2025) Gültig ab 01.01.2025 · Format: PDF
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Satzung der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (2025) Offizielle Vereinssatzung · Format: PDF
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Prämienantrag für Mitgliederwerbung 15 € Prämie sichern · Format: PDF
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