Beratungsstelle Frankfurt Westend · Leiter: David Jeitner (Rechtsanwalt)

Leistungen unserer VLH-Beratungsstelle

Umfassende steuerliche Unterstützung für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Unsere Betreuung beinhaltet insbesondere:

  • Fertigstellung Ihrer Einkommensteuererklärung: Wir erfassen Ihre Belege gewissenhaft und erstellen Ihre vollständige Steuererklärung.
  • Berechnung der Steuererstattungshöhe: Sie erfahren im Voraus genau, mit welcher Erstattung oder Nachzahlung Sie rechnen können.
  • Prüfung der Steuerbescheide: Nach Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt prüfen wir jede Ziffer auf Abweichungen und Fehler zu Ihren Ungunsten.
  • Einlegung und Führung von Rechtsmitteln: Weicht das Finanzamt ungerechtfertigt ab, legen wir fristgerecht Einspruch ein und begründen diesen fundiert.

Ebenso beraten und unterstützen wir Sie bei:

  • Informationen über sämtliche gesetzliche Steuervorteile und Pauschalen
  • Beratung bei der Wahl der steuergünstigsten Steuerklasse (z. B. Kombination III/V oder IV/IV mit Faktor)
  • Abgeltungsteuer und Freistellungsaufträge für Sparer und Anleger
  • Beantragung von Kindergeld, Kinderfreibeträgen und Entlastungsbeträgen für Alleinerziehende
  • Steuerliche Auswirkungen von Altersvorsorgeverträgen ("Riester-Bonus" und Rürup)
  • Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf privaten Wohngebäuden nach § 3 Nr. 72 EStG

Ganzjähriger Beratungsanspruch

Als Mitglied der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. haben Sie einen ganzjährigen Anspruch auf Beratung. Sie können sich bei steuerlichen Veränderungen (Heirat, Geburt eines Kindes, Jobwechsel, Ruhestandseintritt) jederzeit ohne Zusatzkosten an unsere Beratungsstelle wenden.

Gesetzlicher Hinweis zur Beratungsbefugnis

Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) ausschließlich Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Pensionäre und Vermieter beraten, sofern keine gewerblichen oder freiberuflichen Einkünfte vorliegen. Bei weiteren Einkunftsarten (wie Vermietung oder Kapitalvermögen) gelten die gesetzlichen Einnahmegrenzen.

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen?

Wir stehen Ihnen in der Beethovenstraße 2 im Frankfurter Westend gerne persönlich zur Verfügung.

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